Energetische Inspektion, Energieberatung, Energieausweise
Energetische Inspektion
Für Betreiber von Klimaanlagen mit mehr als 12 kW Kälteleistung.
Wir sind qualifiziert und berechtigt, die energetische Inspektion von Klimaanlagen nach GEG (früher nach EnEV, §12) durchzuführen.
Die Inspektion erfolgt regulär entsprechend der DIN SPEC 15240.
Sie bezieht sich auf die Dimensionierung der Kühlleistung im Verhältnis zur Kühllast der versorgten Gebäude, die lüftungstechnischen Anlagen und die kältetechnischen Anlagen.
Weiterlesen...Energieausweis Nichtwohngebäude
Für Eigentümer von Gebäuden und deren Vertreter (Liegenschaftsverwaltungen, Makler etc.)
Energieausweise für Nichtwohngebäude werden grundsätzlich nach der DIN V 18599 berechnet.
Der Energieausweis ist ein fünfseitiges Dokument, mit dem der Anbieter einer Immobilie seine rechtliche Pflicht erfüllt und das dem Interessenten grundlegende Information über den Energiebedarf des Gebäudes gibt.
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Für Unternehmen, Kommunen, Kirchen, gemeinnützige Organisationen.
Die Energieberatung zeigt Wege auf, wie mittels wirtschaftlicher Maßnahmen Energie eingespart, der CO2-Fußabdruck des Unternehmens oder der Organisation verkleinert werden kann und quantifiziert Aufwand und Nutzen.
So erhält das Unternehmen Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen und ebnet den Weg zu weiteren Fördermitteln.
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