Das BMWi gab Anfang April 2020 per Rundschreiben (siehe Beitrag vom 15.04.2020) bekannt, dass aufgrund der Corona-Pandemie nicht fristgerecht durchführbare Energieaudits als unverschuldet gelten und nicht durch ein Bußgeld geahndet werden. Gleichzeitig wurde klargestellt, dass fällige Energieaudits nachgeholt werden müssen, sobald die Pandemielage dies wieder ermöglicht, da die grundsätzliche Pflicht zur Durchführung von Energieaudits nach §§ 8 ff. EDL-G weiterhin unverändert fortbesteht.
Auch wenn das Infektionsgeschehen sich weiter als dynamisch darstellt und von einer Überwindung der Corona-Pandemie auf absehbare Zeit keine Rede sein kann, ist die Durchführung von Energieaudits in vielen Fällen wieder möglich und zumutbar.
Die energieauditpflichtigen Unternehmen werden daher aufgefordert, ihrer Energieauditpflicht baldmöglichst nachzukommen. Die Stichprobenkontrolle wird ab sofort wieder aufgenommen. Im Rahmen seines Ermessens wird das BAFA noch bis zum 28. Februar 2021 für nicht durchgeführte Energieaudits in der Regel davon ausgehen, dass die verspätete Erfüllung der Energieauditpflicht Corona-bedingt nicht möglich war.
Bitte beachten Sie, dass die FAQ/Fragen unter dem Punkt CORONA auf der BAFA-Homepage aktualisiert wurden.
Kontakt zum BAFA:
– Referat 513 – Energieaudit, EEW –
* Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) *
* Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn *
* Tel.: +49 (0) 6196 908 1245 *
Mail: Energieaudits@bafa.bund.de
Internet: https://www.bafa.de