Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Für wen?Unternehmen, Kommunen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen
Warum?Energieberatung und die Bereitstellung von Information sind Kernelemente der Energieeffizienzpolitik in Deutschland. Um sachgerechte Investitionsentscheidungen treffen zu können, braucht es verlässliche Informationen und Vergleichsmöglichkeiten sowohl für Unternehmen, als auch für die öffentliche Hand und gemeinnützige Organisationen.
Nur so können die Akteure den eigenen Energieverbrauch, die Auswirkungen von Maßnahmen der Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien besser verstehen, einschätzen und bewerten. Auf dieser Grundlage können dann (energie-)bewusste Entscheidungen getroffen werden. Energieberatungen dienen als Anstoß für konkrete Maßnahmen und helfen, Fehlinvestitionen zu vermeiden.
Wie?Wir sind qualifiziert und berechtigt, die Energieberatungen in allen Arten von Unternehmen durchzuführendurchzuführen.

Je nach dem Ziel gibt es unterschiedliche Formen, wie die Energieberatung durchgeführt wird:

  1. Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
    Die Arbeit kann sich auf die Sanierung eines Bestandsgebäudes aber auch auf einen förderfähigen Neubau beziehen;
  2. Contracting-Orientierungsberatung;
  3. Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247.
Ergebnis: Die Energieberatung zeigt Wege auf, wie mittels wirtschaftlicher Maßnahmen Energie eingespart, der CO2-Fußabdruck des Unternehmens oder der Organisation verkleinert werden kann und quantifiziert Aufwand und Nutzen.
So erhält das Unternehmen Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen und ebnet den Weg zu weiteren Fördermitteln.

Förderung:Der Bund gewährt ab dem 1. Januar 2021 Förderungen in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 80% des Honorars (netto bei USt.-pflichtigen, brutto bei nicht USt.-pflichtigen Auftraggebern). Die Maximalhöhe der Förderung ist unterschiedlich:

  1. Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599:
    • NWG bis 200m²: 1.700 Euro
    • NWG von 201m² bis 500m²: 5.000 Euro
    • NWG über 501m²: 8.000 Euro.
  2. Contracting-Orientierungsberatung:
    • bei jährlichen Energiekosten bis 300.000 € jährlich: maximal 7.000 Euro
    • bei jährlichen Energiekosten über 300.000 € jährlich: maximal 10.000 Euro
  3. Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247:
    • für Antragsteller mit Energiekosten über 10.000 € jährlich: max. 6.000 €
    • für Antragsteller mit Energiekosten unter 10.000 € jährlich: max. 1.200 €

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung handelt.

Was jetzt?Rufen Sie an: 0202/51 58 33 87 oder
schreiben Sie eine eMail.
Zum freien Download: EDL-NRW-Energiedienstleistungen