Corona-Rundschreiben vom BMWi

Die Coronavirus-Pandemie erzeugt Unsicherheit in Bezug auf die fristgerechte Durchführung von Energieaudits.
Das BAFA veröffentlichte daher eine Erklärung von Herrn Thorsten Herdan vom BMWi, die Sie hier sehen:

Corona-Rundschreiben zum Umgang mit Energieaudit-Fristen und Fortführung der Förderprogramme der Abt. II

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Coronavirus-Pandemie lässt in vielen Unternehmen eine fristgerechte Durchführung des Energieaudits nach §§ 8 ff. Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) nicht zu. Viele Unternehmen und Energieauditoren sind besorgt, wie nun mit einem Fristversäumnis umzugehen ist.

Ich möchte mit diesem Brief klarstellen: Die Schutzverpflichtung der Unternehmen gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und die Befolgung der behördlichen Anordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat oberste Priorität.

Die Corona-Pandemie stellt einen objektiven Hinderungsgrund dar. Das BAFA wird daher Unternehmen, die ihr Energieaudit aufgrund der Corona-Pandemie nicht fristgerecht durchführen können, nicht sanktionieren. Im Rahmen seines Ermessensspielraums wird das BAFA vielmehr von einem unverschuldeten Fristversäumnis ausgehen. Eine Verlängerung oder Verschiebung der gesetzlichen und europarechtlich vorgeschriebenen Frist zur Durchführung der Energieaudits ist mit der dargestellten Handhabe des BAFA nicht erforderlich.

Unternehmen, die ihr Energieaudit Corona-bedingt nicht fristgerecht durchführen können, müssen ihr Energieaudit erst nach Beendigung der Krise nachholen. Eine proaktive Meldung einer Verzögerung an das BAFA ist nicht notwendig. Eine angemessene Frist zu Nachholung wird das BAFA auf seiner Website nach Überwindung der Corona-Krise bekannt geben. Während der Krise erfolgt keine Stichprobenkontrolle durch das BAFA.

Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, um ebenfalls klarzustellen: Die Haushaltsmittel für unsere bestehenden Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien bleiben unverändert gesichert. Hierzu zählt insbesondere die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss, Kredit und Förderwettbewerb. Die Mittelansätze für diese Programme werden nicht zur Finanzierung des milliardenschweren Corona-Hilfspakets gemindert, sondern bleiben daneben vollständig erhalten. Denn unsere investiven Förderpro-gramme leisten einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Konjunktur in Deutschland, der gerade vor dem Hintergrund der abträglichen wirtschaftlichen Wirkungen der Corona-Pandemie unverändert weiter aufrecht erhalten bleiben soll.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Herdan

 
Weiterführende Informationen finden Sie auf der BAFA-Homepage unter Energieaudit / Fragen zum EDL-G /Corona.

Bleiben Sie gesund!

Quellennachweis:
Der Brief ist hier im Original herunterzuladen: Corona-Rundschreiben vom 7. April 2020