Neues Förderprogramm der KfW in Anlehnung an die EU-Taxonomie
Mit der Taxonomie (Kuntsbegriff aus Taxierung = Bewertung und Nomie = Benennung) will die EU-Kommission der weiteren inflationären Verwendung von „Öko“-Begriffen entgegenwirken und insbesondere bei Geldanlagen in Unternehmen green washing und die weitere Zersplitterung in nationales Handeln verhindern. Nach – bislang noch nicht fertig ausgearbeiteten – Bewertungskriterien in verschiedenen Bereichen sollen Unternehmen mit ihrem Handeln bewertet werden.
Die KfW versucht nun parallel dazu, mit einem eigenen Förderprogramm die Taxonomie in eine Förderung ökologisch wertvollen Handelns umzusetzen. Dabei wird insbesondere der Mittelstand adressiert, der hier jedoch weiter gefasst wird, als üblich. Eher geht es um die strukturelle Mittelständigkeit und selbst bei der Obergrenze von 500 Mio. Euro Jahresumsatz sei Verhandlungsspielraum, erklärt Eckhard von Schwerin von der Förderbank des Bundes.
Die Klimaschutzoffensive der KfW soll ein niedrigschwelliges Finanzierungsangebot für ambitionierte Vorhaben in kleinen und mittleren Unternehmen sein. Dem Geldmarkt würde dabei eine Verzinsung von Null oder weniger entsprechen, wozu man sich bislang aus technischen Gründen wohl noch nicht durchringen konnte. Statt dessen wird ein Zinssatz verlangt, der der Bonitätsbewertung der Hausbank und der Besicherungsklasse entspricht. Je nach sich so ergebender Preisklasse liegt der Zins zwischen 1,03 und 7,43% p.a.
Klimazuschuss
Um das Programm nun für die Unternehmen interessant zu machen wird ein Zuschuss von (bis zu) 6% auf den Darlehnsbetrag gezahlt. Anders als in den wohnwirtschaftlichen Programmen heißt es hier nicht Tilgungszuschuss sondern Klimazuschuss. Die KfW behält sich vor, die Zuschüsse abzusenken, wenn das Programm sehr intensiv genutzt werden sollte, was aber bislang wohl noch nicht der Fall ist.
Die Felder in denen gefördert werden kann sind breit gefächert, die Anforderungen sehr uneinheitlich.
Förderfähig sind Investitionen in die Errichtung, den Erwerb sowie die Modernisierung von Anlagen:
- Herstellung klimafreundlicher Technologien, Produkte und Schlüsselkomponenten
- Klimafreundliche Produktionsverfahren
- Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien
- Stromverteilnetze und Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus Abwärme und Gas
- Verteilnetze Abwärmenutzung und Fernwärme/-kälte
- Energiespeicher
- Herstellung von Biomasse, Biogas und Biokraftstoffen
- Wasser-, Abwasser- und Abfallmanagement
- Kohlenstoffdioxid Transport/Speicherung
- Nachhaltige Mobilität
Die beantragten Maßnahmen müssen die technischen Anforderungen gemäß der Anlage zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ erfüllen.
Da in jedem Feld unterschiedliche Akteure angesprochen werden und unterschiedliche Anforderungen gestellt werden, ginge es hier zu weit, die Anforderungen detailliert aufzuführen. Immer muss jedoch dargestellt und von einem unabhängigen Berater (Energieeffizienzexperte mit Zulassung für die Energieberatung im Mittelstand) bestätigt werden, dass die Kriterien eingehalten werden.
Ob dieses Programm den Sinn der EU-Taxonomie erfüllt, kann bezweifelt werden. Mindestens stellt es aber ein interessantes Programm zur Finanzierung von zukunftsweisenden Vorhaben mit bis zu 25 Mio. Euro je Projekt dar.
Abbildungsnachweise:
Schornstein des stillgelegten Steinkohlekraftwerks der Wuppertaler Stadtwerke, Symbol eines Strukturwandels, Foto: O. Matthaei 2020
Verwendungszwecke der Gelder aus dem Programm 293 der KfW, Grafik aus den Schulungsunterlagen der Online-Schulung vom 26.8.20 der KfW
Weitere Information
zum KfW-Programm 293 „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ finden sie auf der Website der KfW.
zur EU-Taxonomie auf der Website der EU-Kommission.