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Zur Begrifflichkeit „Energiedienstleistung“

Unter Energiedienstleistungen lassen sich zwei recht unterschiedliche Gedankenstränge finden. Zunächst ist es die Dienstleistung, die die Energie liefert, also das Licht, die Lüftung oder der Antrieb für eine Maschine, die mittels elektrischen Stroms erzeugt werden. Ebenso die Wärme, die sich bei der Verbrennung von Gas erzeugen und für die Beheizung nutzen lässt, oder der motorische Antrieb für ein Fahrzeug durch den Dieselkraftstoff. Zur Abgrenzung wird hier im Folgenden der Begriff Energieleistung benutzt.

Energie an sich ist meist nicht der eigentliche Nutzen. Chemisch gebundene Energie, als Elektrizität hoch verfügbare Energie, kinetische Energie oder Potenzialenergie können bereitgestellt, transportiert und umgewandelt werden. Die Energieleistung zielt auf etwas weiter Verweisendes. Es liegt nicht im Interesse des Nutzers, Energie zu „verbrauchen“, sondern sich der Energieleistung zu bedienen. Daher ist der Fokus des Nutzers nur selten auf der Energie, die für seinen gewünschten Nutzen nur als Kostenfaktor auftaucht.

Wenn es um die Energie-Dienstleistungen für Unternehmen des Ingenieurbüros Matthaei geht, so finden diese in einer Metaebene statt, in der wir geistige Dienstleistungen erbringen, die mit der Verwendung von Energie bei unseren Kunden zu tun haben. Das Energiedienstleistungen-Gesetz (EDL-G) hat hierzu einige Definitionen bereit gestellt.

Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)

Das Energiedienstleistungen-Gesetz definiert Energiedienstleistung als: „Tätigkeit, die auf der Grundlage eines Vertrags erbracht wird und in der Regel zu überprüfbaren und mess- oder schätzbaren Energieeffizienzverbesserungen oder Primärenergieeinsparungen sowie zu einem physikalischen Nutzeffekt, einem Nutzwert oder zu Vorteilen als Ergebnis der Kombination von Energie mit energieeffizienter Technologie oder mit Maßnahmen wie beispielsweise Betriebs-, Instandhaltungs- und Kontrollaktivitäten führt.“

Die Lieferung von Energie an einen Verwender wäre in diesem Sinne keine Energiedienstleistung. Diese Leistung umfasst die Gewinnung, Aufbereitung, gegebenenfalls Umwandlung, den Transport die Messung und Übergabe der Energie in der jeweils passenden Form. In diesen Bereich fallen auch Handelsleistungen wie die Vermittlung besonders preisgünstiger Lieferanten. Diese Art von Leistungen erbringen wir nicht.

Unsere Energie-Dienstleistungen haben eher zu tun mit der jeweils spezifischen Verwendung von Energie im Unternehmen. Energie als Kostenfaktor bestimmt zu einem großen Teil die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Personal, Rohstoffe und Energie sind die Eingangsgrößen, die zu Produkten führen, die den Umsatz erzielen. Je höher die Kosten der einzelnen Positionen sind, desto geringer fällt der Gewinn aus, bzw. desto höher müssen die Verkaufspreise sein.

Eine effiziente Verwendung von Energie ist daher ebenso im Interesse des Gewinn-orientierten Unternehmens wie eine hohe Personal- und Ressourcen-Effizienz. Hier setzen Energie-Dienstleistungen an. Aus der Analyse der Energie konsumierenden Prozesse erwächst die Einsicht in die energetische Wertigkeit verschiedener Prozessschritte und der jeweiligen Verluste. Daraus können Verbesserungen der Prozesse erwachsen.

Eine wesentliche Energie-Dienstleistung ist daher die Energieberatung. Hier wird die Energieverwendung und die Effizienz der Energieverwendung im Unternehmen in den Mittelpunkt gestellt. Dies findet für kleinere Unternehmen im Rahmen der Energieberatung im Mittelstand statt und wird vom Bund gefördert. Für größere Unternehmen ist es als Energieaudit verpflichtend. Nicht-KMU müssen regelmäßig per gesetzlicher Verpflichtung ihren Energiekonsum im Rahmen eines Energieaudits, Energie-Management-Systems (EMS) oder Umwelt-Management-Systems (UMS) betrachten.

Nachdem klar geworden ist, welche Einsparpotenziale nutzbar sind, kommt die Planung der Veränderungen als Energie-Effizienzberatung und Anlagenplanung. Hier liegt der Fokus auf der technischen Planung der Umsetzung von Effizienz-verbessernden Maßnahmen. Nichts sollte ohne eine ordentliche Planung geschehen, das weiß jeder verantwortliche Unternehmer. Und das gilt ebenso für Veränderungen von Prozessen und Energieströmen.

Wenn dann entschieden ist, was, warum und wie getan werden soll, um die Energie-Effizienz im Unternehmen zu steigern, kommt unweigerlich die Frage der Finanzierung und des finanziellen Erfolgs von Effizienzmaßnahmen. Die Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme entschiedet immer über die Bereitschaft des Unternehmers zur Investition. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen gehören daher von Anfang an immer zu den Energie-Dienstleistungen dazu.

Auch für den Einsatz von finanziellen Ressourcen ist Effizienz das entscheidende Kriterium. Nicht immer ist der Einsatz eigener Mittel dabei der beste Weg zum Ziel. Daher gehört Unterstützung beim Energie-Contracting auch zu unseren Energie-Dienstleistungen. Beim Energie-Contracting werden durch sinnvolle Trennung der Lieferung einer bestimmten Energieleistung und des Einsatzes dieser gelieferten Energie weitere Potenziale genutzt. So können Anlagen von Energiedienstleistern installiert, gewartet und betrieben werden, während der Nutznießer der Energielieferung lediglich für die Inanspruchnahme bezahlt. So konzentriert sich jeder auf seine Kernkompetenz und beide Partner profitieren.

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen: