Corona setzt Gesetze nicht außer Kraft

Trotz schwieriger Situation müssen Energieaudits durchgeführt werden.


Das BAFA informierte uns:

Die Coronavirus-Pandemie lasse vielfach eine fristgerechte Durchführung des Energieaudits nicht zu. Gleichwohl sei die Durchführung eines Energieaudits eine gesetzliche Verpflichtung.

Das BAFA werde bei einer Überprüfung im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens die gegenwärtige Situation selbstverständlich berücksichtigen.

Das Unternehmen solle die Gründe für eine etwaige verzögerte Durchführung dokumentieren. Diese Dokumentation kann bei einer Stichprobenkontrolle beim BAFA vorgelegt werden.

Eine proaktive Meldung einer Verzögerung ist dagegen nicht notwendig!

Weiterführende Informationen finden Sie auf der BAFA-Homepage unter Energieaudit / Fragen zum EDL-G /Corona.