Vereinfachungen bei „Energieberatung im Mittelstand“

Die politische Reaktion auf die SARS-CoV 2-Epidemie führt nicht nur zu massiven Einschränkungen individueller und kollektiver Rechte, sondern auch zu einer massiven Behinderung der wirtschaftlichen Aktivität. Ob diese Form der weltweiten Kollektivhaft sinnhaft ist, darf bestritten werden. Dass gerade die Deutschen, die sonst ihre Freiheiten und die staatliche Abstinenz bei der Überwachung so wichtig nehmen, sich völlig klaglos einsperren lassen ist zumindest erstaunlich. Was Angst doch so alles bewirken kann, wenn sie nur gezielt geschürt wird.

Doch den einzelnen Akteuren in diesem absurden Theater darf vermutlich kein Vorwurf gemacht werden. Jeder versucht sein/ihr Bestes, um gemeinsam durch diese Krise zu kommen. Dass diese „Corona-Krise“ nur ein kleiner Vorgeschmack ist gegen die Klimakrise, auf die wir nach wie vor ungebremst zu steuern, ist jedem klar, dem es gelingt, sich aus der Verfangenheit im augenblicklichen Geschehen zu lösen und wieder einen weiteren Blickpunkt einzunehmen. Das Kippen eines Systems ist in der Pandemie zu studieren. Beim Klima hatten wir bereits einige Kipppunkte, die ganz großen stehen noch aus. Es wird härter als die „leichte Grippe“, wie Brasiliens Präsident Bolsonaro das Schwere Akute Atemwegs-Syndrom (SARS) durch Corona-Viren bezeichnete. In so fern hat er sogar recht. Das Abholzen der Regenwälder wird zu einer Verwüstung Brasiliens führen. Denn Regen kommt ohne Wald nicht bis in die Mitte des großen, südamerikanischen Kontinents.

Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bemüht sich darum, die Folgen der wirtschaftlichen Zwangspause zu mildern. Das BAFA ist zuständig für die Verwaltung und Ausgabe der Fördergelder des Bundeswirtschaftsministeriums im Zusammenhang mit Energieberatung und Energieeffizienz-Maßnahmen. Unter anderem also auch für das Bundesförderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“.

Wir erhielten gestern folgende Mitteilung des BAFA:

Zuschusszahlung an das Beratungsunternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) möchte es KMU in Zeiten der Covid19-Pandemie erleichtern, geförderte Energieberatungen in Anspruch zu nehmen. Abweichend von der Förderrichtlinie wird daher bis auf Weiteres die Möglichkeit eröffnet, den Zuschuss unmittelbar an das Beratungsunternehmen auszuzahlen. Der Vorteil für das beratene Unternehmen: Es muss nicht mehr mit der Zahlung des vollen Honorars in Vorleistung treten, sondern hat von vornherein nur seinen Eigenanteil zu zahlen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie als Beratungsunternehmen mit dieser Verfahrensweise einverstanden sind (Adressat des Zuwendungsbescheids bleibt auch in diesem Fall das beratene Unternehmen, das auch den Zuschussantrag stellt).

Um von dieser Regelung Gebrauch machen zu können, sind zwei Dinge zu beachten:

Das neue Formular „Ermächtigung“ ist vom KMU vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den restlichen Verwendungsnachweisunterlagen dem BAFA vorzulegen (hinterlegt auf der Internetseite www.bafa.de/ebm unter „Formulare“).
Es ist eine angepasste Rechnung einzureichen, die sowohl den zu erwartenden Bundeszuschuss als auch den vom beratenen Unternehmen zu tragenden Eigenanteil ausweist. Rechnungsbeispiele finden Sie im Merkblatt „Energieberatung von Kommunen – Merkblatt zum Antragsverfahren und zum Beratungsbericht“ des Förderprogramms „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ (dort Seite 8, Nr. 4.2). Das Merkblatt ist abrufbar unter www.bafa.de/ebk (Publikationen).

Bewilligungszeitraum/Vorlagefrist

Der Bewilligungszeitraum wie auch die Frist für die Vorlage der Verwendungsnachweisunterlagen kann bis auf Weiteres ohne Angabe von Gründen unbürokratisch verlängert werden. Hierfür genügt ein formloser, über das Upload-Portal oder per E-Mail einzureichender Antrag.

Bildnachweise:
Paragrafen versus Corona, Montage: O. Matthaei 2020

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Artikel vom 27.03.2020 von Karin Müller auf energie-effizient-sparen.de: In Bewegung bleiben
Information zum Beratungsprogramm: Energieberatung im Mittelstand