Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Effizienzförderung für die Wirtschaft erweitert: Bessere Bedingungen für KMU und neuer Schwerpunkt Ressourceneffizienz

Das Investitionsprogramm Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft des Bundeswirtschaftsministeriums wurde zum 01.11.2021 grundlegend novelliert. Erstmals werden nun auch Maßnahmen im Bereich Ressourceneffizienz gefördert – weshalb das Programm in „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) umbenannt wurde. Konkret geht es um die Förderrichtlinien „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ sowie „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz – Förderwettbewerb“.

Insgesamt werden die Förderbedingungen vor allem für Klein- und Mittelständler verbessert. Als neuer Fördergegenstand wurde die Erstellung von Transformationskonzepten zur Darstellung von längerfristigen Dekarbonisierungsstrategien aufgenommen. Darüber hinaus können sich Unternehmen eine CO2-Bilanzierung und -zertifizierung fördern lassen. Erheblich verbessert wurden auch die Förderbedingungen in anderen Bereichen des Programms. So wird z.B. die Förderquote für Maßnahmen zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung um zehn Prozentpunkte erhöht.

Anträge auf Förderung können seit dem 01.11.21 beim BAFA für die Zuschussvariante bzw. der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden. Anträge auf Förderung im Förderwettbewerb und für Transformationskonzepte können seit dem 01.11.21 beim VDI/VDE IT gestellt werden.

Weitere Informationen zum Förderpaket „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ erhalten Sie auf der Website Deutschland-machts-effizient.de.

Abbildungsnachweise:
Ressourcen im Kreislauf, Grafik der Effizienzagentur NRW, Link 2021

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