Energieberatung Mittelstand

Energieberatung für kleine und mittelständische Unternehmen

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Für wen?Unternehmen, Kommunen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen,
zum Beispiel:

  • Einzelhandel, Produktionsbetriebe, Großküchen
  • Öffentlicheund private Verwaltungen
  • Kirchliche Organisationen
  • Sportvereine
Warum?Weil Energie ein Kostenfaktor ist, den Sie kontrollieren wollen.
Weil Energie aus fossilen Trägern Umwelt und Klima belastet.
Wie?Die Energieberatung im Mittelstand ist ein systematisches Verfahren zur:

  • Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil
    • eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe,
    • eines Betriebsablaufes oder
    • einer industriellen oder gewerblichen Anlage,

zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und

  • Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.

Die Energieberatung entspricht den Anforderungen an ein Energieaudit nach der DIN EN 16247 oder den Verfahren der Gebäudebilanzierung nach der DIN V 18599.

Auf Wunsch übernehmen wir auch die Planung und Begleitung der Umsetzung von Energie-Effizienz-Maßnahmen.

Ergebnis:
  • Sie erfahren, wo und wie Sie durch Energieeffizienzmaßnahmen Ihre Energiekosten senken können.
  • Damit verbessern Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit
  • und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz.
 Förderung:Es wird vom BAFA ein Zuschuss in Höhe von 80 % der förderfähigen Beratungskosten (Netto-Beratungshonorar) gewährt.
Wie hoch die Förderung der Energieberatung ist, hängt von dem gewählten Beratungsmodul ab:

1. Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247

  • Bei jährlichen Energiekosten von mehr als 10.000 Euro beträgt die Förderhöhe 80 Prozent, maximal 6.000 Euro.
  • Bei jährlichen Energiekosten von weniger als 10.000 Euro beträgt die Förderhöhe 80 Prozent, maximal 1.200 Euro.

2. Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
Die Förderhöhe beträgt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Nichtwohngebäudes (NWG) ab:

  • NWG bis 200m²: 1.700 Euro
  • NWG von 201m² bis 500m²: 5.000 Euro
  • NWG über 501m²: 8.000 Euro.

Die bisher zugrundeliegende Zonensystematik der EnEV, deren Anwendung bei der Kalkulation des Honorars problematisch war, wird durch eine klare und transparente Fördersystematik über die Nettogrundfläche ersetzt.

3. Contracting-Orientierungsberatung

  • Bei jährlichen Energiekosten von mehr als 300.000 Euro des betrachteten Gebäudes bzw. Gebäudepools beträgt die Förderhöhe 80 Prozent, maximal 10.000 Euro.
  • Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 300.000 Euro des betrachteten Gebäudes bzw. Gebäudepools beträgt die Förderhöhe 80 Prozent, maximal 7.000 Euro.

Der Zuschuss wird vor Beginn der Beratung vom Unternehmen mit dem Formular beim BAFA gestellt.
Vorab machen wir eine kurze Erkundung Ihres Beratungsbedarfs und schließen einen vorläufigen Vertrag.

Was jetzt?Rufen Sie an: 0202/51 58 33 87
oder
schreiben Sie eine eMail.
Zum freien Download: Infoblatt Energieberatung für KMU

Hier können Sie schon einmal selber herausfinden, wo Ihr Unternehmen Einsparpotenziale haben kann.

Quelle: EnergieAgentur.NRW (Das Plugin ist mit der Quelle verbunden)