Vollzug der Energetischen Inspektionen hinkt

Seit der Energieeinsparverordnung 2007 ist die regelmäßige Energetische Inspektion der Klima- und Kälteanlagen Pflicht. Bis 1.10.2013 hätten alle über 10 Jahre Anlagen inspiziert worden sein müssen. Tatsächlich hinkt die Umsetzung der Verordnung in Bezug auf die Energetische Inspektion deutlich hinterher. Nach Angaben des Fachverbands Gebäude-Klima e.V. (FGK) sind bislang weniger als 3 Prozent aller Anlagen inspiziert worden.

Die Pflicht, die Inspektionen bei der nationalen EnEV-Registrierstelle für Energieausweise und Inspektionsberichte im DIBt zu registrieren, und die Verschärfung der Zulassung für die Energetischen Inspektionen haben sicherlich einige Inspekteure mit Halbwissen und weniger lauteren Absichten aus der Inspektionstätigkeit heraus gedrängt. Mittlerweile müssen die Durchführenden der Energetischen Inspektionen an Klima- und Kälteanlagen zwingend Ingenieure mit nachgewiesenem Fachwissen sein, während die Handwerksmeister und Lüftungstechniker, die in Fortbildung für diese Tätigkeiten investiert haben, dies nicht mehr dürfen. Es ist sogar möglich, dass dadurch die Qualität der Inspektionsberichte insgesamt gestiegen ist. Aber sicherlich hat es auch dazu geführt, dass

  • Betreiber gar keine Inspektionsberechtigten in ihrer Region finden;
  • die Kosten für Inspektionen gestiegen sind;
  • die Hindernisse so hoch sind, dass lieber keine Inspektionen beauftragt werden.

Dazu kommt laut Dipl.- Ing. Claus Händel, Technischer Referent im Fachverband Gebäude-Klima e.V.: „Derjenige, der eine Inspektion durchführen lässt, wird vielleicht wegen Formfehlern bestraft! Derjenige, der keine Inspektion durchführen lässt, kommt ungeschoren davon!“ Niemand interessiert sich dafür. Kein Bundesland hat bisher eine Behörde aufgebaut, die die von der EnEV vorgeschriebenen Berichte prüfen könnte. „Viel wichtiger als eine Kontrolle der durchgeführten Inspektionen wäre ein besserer Vollzug!“ lautet jedoch die Folgerung Claus Händels. Eine inhaltliche Kontrolle der Berichte hält er für unmöglich und sinnlos. Dem möchte ich mich anschließen. Die inhaltliche Kontrolle liegt beim Betreiber, der seine Anlage kennt und wissen wird, ob die ihm vorgeschlagenen Verbesserungen machbar sind.

Lediglich im Rahmen von Energie-Management-Systemen (EnMS) oder Qualitäts-Management-Systemen (QMS) wachen die externen Auditoren zumeist auch über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und verlangen im Rahmen des Compliance-Managements die Umsetzung der Energetischen Inspektionen an Klima- und Kälteanlagen.

EinsparpotenzialDabei handelt es sich bei dieser, wie bei den meisten Energiedienstleistungen für Unternehmen, weniger um die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht. Viel wichtiger ist, dass in fast allen Fällen Einsparpotenziale erkannt werden können. Wie in der Grafik links gezeigt, sind bei über 10 Jahre alten Anlagen Betriebskostenreduzierungen durch Optimierungen von ca. 28% und bei Komponentenaustausch ca. 47% erwartbar. Diese Zahlen sind im Rahmen von Auswertungen von über 700 Beratungsberichten beim FGK entstanden.

Es lohnt sich also, ganz unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung!

Hier gelangen sie zu unserem Angebot der Energetischen Inspektion von Klima- und Kälteanlagen.