KWK-Gesetz 2016

Zum 1. Januar 2016 ist das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz vom 21. Dezember 2015 in Kraft getreten.

Um die Effizienz im Bereich der Strom- und Wärmeerzeugung zu steigern, unterstützt die Bundesregierung den Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) insbesondere durch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) und verfolgt damit das Ziel, den Anteil von KWK-Strom an der Stromerzeugung zu steigern.

Mit der Novellierung des KWKG sollen Perspektiven für Erhalt und Ausbau der KWK verbessert, die Umstellung von Kohle auf Gas gezielt gefördert und Kohärenz mit anderen Zielen und Maßnahmen der Energiewende hergestellt werden.

Auch um einen Beitrag zur Erreichung der nationalen CO2-Einsparziele zu leisten, werden künftig neue oder modernisierte KWK-Anlagen, die Kohle als Brennstoff verwenden, nicht mehr gefördert. Für derzeit in Bau befindliche Kohle-KWK-Projekte besteht Vertrauensschutz.

Weiterhin erhalten neue Gas-KWK-Vorhaben eine verbesserte Förderung. Gas-KWK-Anlagen, welche Kohle-KWK-Anlagen ersetzen, wird zusätzlich ein Bonus gewährt, weil es durch den Brennstoffwechsel zu einer signifikanten zusätzlichen Emissionsminderungen in Deutschland kommt.

Gegenüber dem vorhergehenden KWK-Gesetz von 2012 haben sich Änderungen ergeben. Die neuen Regeln wurden in einem Informationsblatt von der „Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V.“ (ASUE) übersichtlich zusammengestellt.