KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme

Im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die KfW-Förderung für gewerbliche und kommunale Gebäude auszubauen. Im Rahmen der „Offensive Abwärmenutzung“ führte die KfW zum 1. Mai 2016 ein BMWi-gefördertes Angebot zur Finanzierung von Maßnahmen zur Abwärmevermeidung beziehungsweise -nutzung in gewerblichen Unternehmen ein.

Darin fördert sie Investitionen in die Modernisierung, in Erweiterungen und in den Neubau betrieblicher Anlagen, wenn dadurch Abwärme vermieden oder bislang ungenutzte Abwärme künftig effizient genutzt wird. Per zinssubventioniertem KfW-Kredit werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert. Zudem unterstützt das BMWi die aufgezählten Maßnahmen mit Tilgungszuschüssen von bis zu 50 Prozent der abwärmebedingten Investitionen inklusive Konzept.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass ein Sachverständiger vorab ein Abwärmekonzept erstellt. Zugelassen dafür sind zum einen Sachverständige aus der Energieeffizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes, die für die Kategorie „Energieberatung im Mittelstand (BAFA)“ freigeschaltet sind. Zum anderen kann das Konzept unternehmensintern erstellt werden, sofern das Unternehmen über ein nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS zertifiziertes Energiemanagementsystem verfügt.

Mit dem Programm – Abwärme fördert die KfW Investitionen in Anlagen zur Vermeidung oder Nutzung von Abwärme:

    Innerbetriebliche Vermeidung und Nutzung von Abwärme, z. B.:

  • Prozessoptimierung
  • Umstellung von Produktionsverfahren auf energieeffiziente Technologien zur Vermeidung bzw. Nutzung von Abwärme
  • Dämmung/Isolierung von Anlagen, Rohrleitungen und Armaturen
  • Rückführung von Abwärme in den Produktionsprozess
  • Vorwärmung von anderen Medien
  • Verwendung für Heizung außerhalb des Gebäudes, in dem die Wärme anfällt
  • Stromeffizienzmaßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Abwärmemaßnahme
    Außerbetriebliche Nutzung von Abwärme

  • Auskopplung der Abwärme
  • Verbindungsleitungen zur Weitergabe von Wärme an Dritte, z. B. Einspeisung in bestehende Wärmenetze
    Verstromung von Abwärme, z. B. Organic Rankine Cycle (ORC)-Technologie
    Abwärmekonzept sowie Umsetzungsbegleitung und Controlling

  • Aufwendungen für die Erstellung des Abwärmekonzepts einschließlich Umsetzungsbegleitung und Controlling durch externe Sachverständige

So geht’s

Lassen Sie von einem Sachverständigen ein Abwärmekonzept erstellen. Zugelassene Sachverständige sind externe Energieberater, die in der Energieeffizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes geführt und für die Kategorie „Energieberatung im Mittelstand (BAFA)“ freigeschaltet sind.

Ausnahme: Verfügt Ihr Unternehmen über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem, kann das Abwärmekonzept unternehmensintern erstellt werden.

Die Konditionen

Das Programm wird als zinsgünstiges Darlehen ausgegeben. Nach Abschluss wird ein Tilgungszuschuss von bis zu 50% gewährt.

Den individuellen Zinssatz ermittelt die durchleitende Bank anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Sicherheiten des antragstellenden Unternehmens. Derzeit werden Zinssätze ab 1,0 % Jahreszins vergeben.

Tilgungszuschuss

Die Höhe des Tilgungszuschusses variiert je nach Maßnahme und Größe des Unternehmens. Der Tilgungszuschuss beträgt 30 % oder 40 % der förderfähigen Investitionskosten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 % auf die förderfähigen Investitionskosten bzw. Investitionsmehrkosten.

Sämtliche Information zum Programm bei der KfW: kfw.de/294