Neuordnung der KfW-Förderung für Unternehmen

Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft


Das Bundeswirtschaftsministerium strukturiert die bisherigen Förderangebote im Bereich Energieeffizienz neu. Das neue Förderangebot „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Kredit“ (295) unterstützt entsprechende Maßnahmen durch zinsgünstige Kredite der KfW (bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten) in Verbindung mit Tilgungszuschüssen aus Mitteln des BMWi. Das KfW-Energieeffizienzprogramm Abwärme – gefördert durch das BMWi (294) und der entsprechende Investitionszuschuss (494) zum 31. Dezember 2018 eingestellt.

In einer KfW-Information vom 15. November 2018 heißt es dazu: „Da der Bundesregierung an einem zügigen Start der Förderung gelegen ist, möchte das BMWi das Programm zum 01.01.2019 starten. Wir müssen daher von unserer üblichen Ankündigungsfrist von 3 Monaten abweichen und bitten hierfür um Ihr Verständnis.“

Für das kommende Förderangebot „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Kredit“ (295) sind gewerbliche und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige sowie Contractoren, unabhängig von ihrer Umsatzgröße, antragsberechtigt. Der maximale Kreditbetrag beträgt 25 Mio. Euro, die Kreditlaufzeit bis zu 20 Jahre. Der Zinssatz kann bis zu 10 Jahre festgeschrieben werden. Gefördert werden Investitionen in die Anlagen- und Prozessmodernisierung in folgenden Modulen.

Fördermodule


Modul 1: Querschnittstechnologien

    • Elektrische Motoren und Antriebe
      Ventilatoren
      Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
      Druckluftanlagen
      Anlagen zur Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung aus Abwasser
      Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
      Frequenzumrichter
  • Modul 2: Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien

    • Solarkollektoranlagen
      Biomasseanlagen
      Wärmepumpen
  • Modul 3: MSR-Technik, Sensorik und Energiemanagement-Software

    Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (mit Einsparkonzept), z.B.:

    • Verfahrensumstellungen
      Maßnahmen zur Abwärmenutzung
      Maßnahmen an der Gebäudeanlagentechnik, sofern sie primär auf Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten wirken
      Bereitstellung von Prozesswärme und -kälte
      Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess
  • Die genauen qualitativen Anforderungen für die Module 1 bis 3 stehen in den bereits veröffentlichten „Technischen Mindestanforderungen“. Für eine Förderung unter Modul 4 wird ein Einsparkonzept erforderlich.

    Tilgungszuschüsse


    Die Tilgungszuschüsse in den Modulen ermitteln sich wie folgt:

    • für Maßnahmen aus Modul 1, 3 und 4 bis zu 30 % der förderfähigen Investitions(mehr)kosten
      für Maßnahmen aus Modul 2 bis zu 45 % der förderfähigen Investitions(mehr)kosten
  • Kleine und mittlere Unternehmen erhalten in allen Modulen zusätzlich einen Bonus auf den Tilgungszuschuss in Höhe von 10 Prozentpunkten.

    In Modul 4 ist die maximale Förderung auf einen Betrag von 500 Euro pro eingesparter Tonne CO2 und Jahr bzw. für KMU auf 700 Euro pro eingesparter Tonne CO2 und Jahr begrenzt. Der maximale Tilgungszuschussbetrag pro Vorhaben beläuft sich im Modul 1 auf 200.000 Euro und in den Modulen 2 bis 4 auf 10 Mio. Euro. Grundlage für die Berechnung des Tilgungszuschusses sind die jeweiligen beihilferechtlichen Bestimmungen.

    Vor Beginn des neuen Förderangebots „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Kredit“ (KfW-Programm Nr. 295) wird das KfW-Energieeffizienzprogramm Abwärme – gefördert durch das BMWi (294) und der entsprechende Investitionszuschuss (494) zum 31. Dezember 2018 eingestellt.