Kommunale Wärmeplanung

Neue Gesetze


Ein weiteres Gesetz wurde am 15. Dezember vom Bundesrat verabschiedet. Es ist zwar noch nicht veröffentlicht, soll aber dennoch bereits zum 1. Januar in Kraft treten. Die Entwurfsfassung ist beim BMWSB veröffentlicht: Gesetzentwurf.

Bundesbauministerin Klara Geywitz sagte im Bundesrat: „Ab dem 1. Januar 2024 werden in ganz Deutschland Wärmepläne erstellt. Das gibt den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und Energieversorgern Sicherheit darüber, mit welcher Wärmeversorgung sie lokal rechnen können.“

Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen. Die kommunale Wärmeplanung informiert Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, ob sie mit einem Fernwärmeanschluss rechnen können oder sich für eine andere klimafreundliche Heizungsoption entscheiden sollten. Das Wärmeplanungsgesetz wurde nun im Bundesrat gebilligt. Es soll zusammen mit dem Gesetz für erneuerbares Heizen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Natürlich wird der Prozess der Wärmeplanung nicht binnen weniger Wochen abgearbeitet sein. Etliche Kommunen werden eher noch über die vorgesehenen Fertigstellungstermine hinaus brauchen. Das Gesetz schreibt vor, dass Kommunen mit über 100.000 Einwohnern bis Juni 2026, weniger als 100.000 Einwohnern gemeldet sind, bis Juni 2028 die kommunalen Wärmepläne fertigstellen müssen. Für Kommunen unter 10.000 Einwohnern können vom jeweiligen Bundesland Vereinfachungen vorgegeben werden.

Bußgelder bei Nichteinhalten der Fristen oder Anforderungen, wie für private Immobilieneigner im GEG, sind im Gesetz nicht vorgesehen.

Kommunale Wärmeplanung leistet was?

Die kommunalen Wärmepläne haben die Aufgabe, die Wärmeversorgung vieler Bürgerinnen und Unternehmen mit Wärme oder Wasserstoffgas aus erneuerbaren Quellen zu planen. Dabei sollen auch verbindliche Zeitpläne für die Implementierung der, großenteils vermutlich neu zu schaffenden, Anlagen aufgestellt werden.

Die Aufgabe wird Kommunen vor große Herausforderungen stellen, während Unternehmen und Wohnhausbetreiber zunächst abwarten können. Nur wenn der Wärmeplan ihrer Kommune klipp und klar sagt, dass am fraglichen Standort weder Wasserstoff noch Fernwärme oder Nahwärme aus erneuerbaren Quellen zur Verfügung gestellt werden soll, muss der Eigentümer selbst für einen Weg sorgen, seine Gebäude klimaneutral zu beheizen.

Ein kommunaler Energieplan, der mehr als nur die Grundanforderungen erfüllt, könnte tatsächlich zur Dekarbonierung und Energie-Sicherung beitragen. Aber wie weit kann und soll der Staat in die private Infrastruktur eingreifen? Und wie soll eine Kommune diese Aufgabe meistern?

Es stehen bereits etliche Dienstleister bereit, die mit Manpower und Software an die Aufgabe heran treten wollen. Problematisch erscheint mir die Fixierung auf Fern- (und Nah-)Wärmenetze, die ganz bestimmte Unternehmen sich besonders den Kommunen anbieten lässt. Ob die Kommunen damit eine unabhängige und am Ziel orientierte oder eher an den Interessen eben dieser Unternehmen orientierte Unterstützung erhalten, werden wir sehen.

Bildnachweis:
aus dem ehemaligen Kohle-befeuerten Heizkraftwerk in Elberfeld, mittlerweile stillgelegt und teilweise abgebrochen, Foto: O. Matthaei, 2016

Weitere Beiträge zum Thema GEG und Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze:
Artikel vom 30.11.2023:Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Artikel vom 06.11.2023 auf energie-effizient-sparen.de: Das Gebäude-Energie-Gesetz 2024
Artikel vom 04.10.2023 auf energie-effizient-sparen.de: Gesetz und Förderungen