Gebäudeenergiegesetz 2024

Am 1. Januar tritt ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft.


Wir haben das Änderungsgesetz und das geltende Gesetz vereint, so dass es jetzt eine nichtamtliche Lesefassung gibt, die Sie sich hier herunter laden können: GEG-2024-konsolidiert.

Auch für Unternehmen hat dieses Gesetz eine große Bedeutung.


Geändert hat sich nichts bei der Ausführung der Gebäudehülle. Neue Heizungsanlagen müssen jedoch zukünftig sehr viel mehr an erneuerbaren Energiequellen nutzen. Der Einbau von Heizanlagen, die fossile Brennstoffe verfeuern ist nur noch sehr eingeschränkt statthaft.

Die vorhandenen Anlagen dürfen jedoch bis 2044 weiter betrieben werden. Die Reparatur von Heizungsanlagen bleibt auch möglich. Es findet also kein abrupter Systemwechsel statt. Erst wenn eine Heizungsanlage irreparabel wird, muss der verpflichtende Anteil von 65% Energie aus erneuerbaren Quellen realisiert werden.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der aktuellen Gesetzeslage ist, dass Kommunen kommunale Wärmepläne aufstellen müssen:
Für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern muss bis zum 30. Juni 2026 ein Wärmeplan erstellt werden. Für alle Gemeindegebiete mit weniger Einwohnerinnen und Einwohnern besteht hierfür Zeit bis zum 30. Juni 2028.

Das ist kein Bestandteil des GEG, dort wird aber auf diese kommunalen Wärmepläne verwiesen. Geregelt werden sollen sie im Wärmeplanungsgesetz. Das scheint aber noch gar nicht zu existieren und wird von den ewig gestrigen in CDU/CSU und FDP als Einstieg in den Öko-Faschismus und ähnlich unsinnige Bezeichnungen bekämpft. Tatsächlich aber wird durch die kommunalen Wärmepläne überhaupt einmal erfasst, wo Wärmesenken und wo Wärmequellen liegen, wie die genutzt werden sollen, welche öffentliche Infrastruktur erforderlich ist, um die Akteure sinnvoll miteinander zu verbinden.

Abbildungsnachweis:
Titelblatt der Veröffentlichung: Bundesgesetzblatt 2023 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/280/VO.html)

Weitere Information zum Thema GEG 2024:
Artikel auf energie-effizient-sparen.de vom 06.11.2023: Das Gebäude-Energie-Gesetz 2024
Bunte Mitteilung des BMWSB: Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Als bisher Erste und Einzige haben wir eine Lesefassung des Gesetzes erarbeitet: GEG-2024-konsolidiert