Energieeffizienz in der Wirtschaft

Bundswirtschaftsministerium richtet Förderprogramme für Unternehmen neu aus

Pressemitteilung des BMWi vom 2.1.2019:

Ziel der Bundesregierung ist es, den Primärenergieverbrauch gegenüber 2008 bis 2050 um 50 % zu senken. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) richtet daher seine Förderprogramme für Energieeffizienz von Prozessen und Anlagen in Unternehmen neu aus.

„Wir setzen mit dem neuen Förderprogramm ein einfacheres und anwenderfreundliches Fördermodell um. Dadurch werden beispielsweise Investitionen in eine verstärkte Nutzung von industrieller Abwärme sowie die Verbesserung der Energieeffizienz von Produktionsprozessen wirksamer gefördert“, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

Das neue Programm ist ein weiterer Schritt bei der Umsetzung der Förderstrategie Energieeffizienz, die gemeinsam mit der Wirtschaft entwickelt wurde. Zudem werden bisher im sog. Marktanreizprogramm enthaltene Maßnahmen zur Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien integriert. Das BMWi konnte im Bereich der Abwärmenutzung bereits wichtige Impulse zur Steigerung der Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe setzen.

Das BMWi bündelt in dem neuen, technologieoffenen und branchenübergreifenden Förderpaket sechs bisherige Förderprogramme in zwei Richtlinien. Die Richtlinie „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Kredit und Zuschuss“ startet am 1.1.2019 mit Fördersätzen bis zu 55 %. Die Richtlinie „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Wettbewerb“ wird das ehemalige Programm „STEP Up!“ mit neuen Konditionen ab Frühjahr 2019 ersetzen. Der genaue Starttermin wird noch bekanntgegeben.

Das Förderpaket richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen, Stadtwerke und Energiedienstleister. Darüber hinaus sind alle Fördermodule akteurs-, sektor- und technologieoffen ausgestaltet. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sind unternehmensspezifisch unterschiedlich und können von der Nutzung hocheffizienter Standardtechnologien bis hin zu passgenauen Systemlösungen und -optimierungen reichen.

Kurzinfo im Überblick:

Förderung in vier Modulen:

  • Querschnittstechnologien (Pumpen, Motoren, Ventilatoren, usw.) für schnelle Effizienzgewinne,
  • Erneuerbare Energien zur Prozesswärmebereitstellung,
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Energiemanagementsoftware zur Unterstützung der Digitalisierung,
  • Technologieoffene Förderung von Investitionen, die Strom- oder Wärmeeffizienz steigern.

Fördersätze:

  • bei Effizienzmaßnahmen 40 % der förderfähigen Investitionskosten für kleine und mittlere Unternehmen (große Unternehmen 30 %),
  • bei Prozesswärmetechnologien, die erneuerbare Energien nutzen, 55 % für kleine und mittlere Unternehmen (große Unternehmen 45 %),
  • Max. Förderung: 10 Mio. Euro pro Antragsteller oder Projekt.

Beantragung:

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.deutschland-machts-effizient.de.

Kommentar:


Was das BMWi nicht gleich mitteilt ist der nicht unerheblich Aufwand für den Nachweis der CO2äq-Einsparung. Es wird weiterhin ein Einsparkonzept gefordert, das von einem zugelassenen Energieberater erstellt wird. Etliche Beihilfe-rechtliche Regeln müssen eingehalten und nachgewiesen werden. Die versprochene Vereinfachung hat nicht stattgefunden.

Daneben kann man sich auch immer wieder fragen, inwiefern Förderung überhaupt sinnvoll ist. Vom Staat als Steuern eingenommenes Geld, also Kollektivvermögen, wird Privatunternehmen gegeben, also zu Privatvermögen. Den Nutzen daran hat primär das Unternehmen. Der Klima schützende Nutzen kommt dann zwar wiederum der Allgemeinheit zu Gute, nicht aber das Eigentum. Es findet also ein Enteignungsprozess Vieler zu Gunsten Weniger statt. (Vergleiche auch Beitrag auf energie-effizient-sparen.de: Fordern und Fördern beim Klimaschutz)

Für jedes Unternehmen, das sich im Wettbewerb behaupten muss, ist es dagegen überaus sinnvoll, diese Fördermittel mit zu nehmen, wenn sowieso bei der Energieeffizienz gehandelt wird.

Was noch völlig offen ist, ist die zukünftige Spruchpraxis der beiden Institutionen BAFA (für reine Zuschüsse) und KfW (für die Kombi aus Kredit und Tilgungszuschuss). Zwei völlig unterschiedliche Organisationen müssen das gleiche Programm umsetzen. Das ist noch nicht dagewesen. Die Bank und die Behörde müssen eigentlich gleiche Entscheidungen treffen, ob sie das tun werden? Wie werden sie ihr Handeln koordinieren?