Energieberatung im Mittelstand wird auch 2016 weiter geführt

Wie das BAFA am 3.Dezember 2015 mitteilte, wird das Bundesförderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“ auch im Jahr 2016 weitergeführt.

Eine Änderung hat sich für Unternehmen ergeben, die weniger als 10.000 Euro Jahresenergiekosten haben. Der maximale Förderbetrag der Energieberatung von Unternehmen mit maximal 10.000 Euro Energiekosten p.a. wird von 800 Euro auf 1.200 Euro angehoben. „Vor dem Hintergrund der Erfahrung, dass mit dem aktuellen Förderhöchstbetrag von 800 Euro nur sehr wenige Energieberatungen realisiert wurden, hoffen wir, dass mit dem erhöhten Förderbetrag auch Unternehmen mit verhältnismäßig geringen Energiekosten, eine Energieberatung in Anspruch nehmen werden, um somit zur Energieeffizienzverbesserung und zum Klimaschutz beizutragen.“ teilt das BAFA mit.

Die Pflicht einen Zahlungsnachweis der Beraterkosten im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens einzureichen entfällt. Womit das BAFA einen weiteren Beitrag zu einem effizienteren Förderverfahren leisten möchte. In Zukunft sollen nur in begründeten Einzelfällen und stichprobenweise Zahlungsnachweise angefordert werden.

Mit einer Laufzeit bis Ende 2019 ist das Förderprogramm gut finanziert.

Kleine und mittlere Unternehmen können sich mit diesem Programm kostengünstig die Expertise ins Haus holen und so Potenziale für nachhaltige Energieeinsparungen aufdecken.

Zum Angebot: Energieberatung im Mittelstand